Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. lädt alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. Juni 2021 um 10 Uhr ins Steigerwaldstadion.

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Der Aufsichtsratsvorsitzende des FC Rot-Weiß Erfurt e.V., Herr Reike Meyer, lädt die Mitglieder des Vereins auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. Juni 2021 um 10 Uhr in das Steigerwaldstadion (Südkurve) ein. Die entsprechende schriftliche Einladung geht an alle Mitglieder in Kalenderwoche 21 per Post zu.

Damit entsprechen die Gremien des Vereins dem Wunsch der Mitglieder, zum frühestmöglichen Termin nach dem möglichen Ende der Beschränkungen durch SARS-Covid19-Pandemie zusammen zu kommen, um wichtige Weichenstellungen für den Verein zu beschließen.


Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2. Wahl des Versammlungsleiters

3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

4. Feststellung der Beschlussfähigkeit

5. Wahl der Zählkommission

6. Beschlussvorlagen / Beschlüsse

a) Aufgrund schriftlichen Antrages vom Februar 2020 von mehr als 100 ordentlichen Mitgliedern wird nach Art. 11 Abs. (1) b der Satzung die Mitgliederversammlung gebeten, über die nachfolgenden Anträge abzustimmen:

(1) Definition eines Ziel- und Maßnahmekataloges zu nachfolgenden Aufgaben:

  • Aufrechterhaltung und Sicherstellung des operativen Tagesgeschäftes des NLZ (Nachwuchsleistungszentrum)
  • Konzepterarbeitung zur Sicherstellung einer ausgeglichenen wirtschaftlichen Bilanzierung bei Wiederaufnahme des Spielbetriebes unter Amateurbedingungen im Rahmen des Vereins in der Saison 2020/2021


Diskussion und Abstimmung

(2) Verabschiedung eines verbindlichen Mitgliedervotums an den Vorstand des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. zur Umsetzung der unter dem Antrag in Ziff. 1 der Tagesordnung definierten Ziele und Maßnahmen

Diskussion und Abstimmung

(3) Wahl eines mitgliederbesetzten Begleitausschusses zur engen Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vereinsgremien

Diskussion und Abstimmung

b) Die Mitgliederversammlung möge nach Art. 6 Abs. (4) und (5) sowie Art. 12 Abs. (3) der Satzung die Zustimmung für die neue Beitragsordnung erteilen. Der Entwurf der Beitragsordnung ist auf der Homepage des Vereins, unter der Internet-Adresse https://www.rot-weiss-erfurt.de und unter der Rubrik „Mitglieder" ausgelegt und einsehbar. Die Beitragsordnung tritt am 01.07.2021 in Kraft.

Diskussion und Abstimmung

c) Die Mitgliederversammlung möge nach Art.12 Abs. (3) der Satzung wie folgt beschließen:

„Die Mitgliederversammlung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. beschließt, dass der Verein nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens infolge der Annahme eines Insolvenzplans fortgeführt wird"

Diskussion und Abstimmung

d) Die Mitgliederversammlung möge nach Art. 12 Abs. (4) der Satzung die Zustimmung zur Satzungsneufassung erteilen. Der Entwurf der neuen Satzung ist auf der Homepage des Vereins, unter der Internet-Adresse https://www.rot-weiss-erfurt.de“ und unter der Rubrik „Mitglieder" ausgelegt und einsehbar. Die bislang gültige Satzung aus dem Jahr 2009 kann ebenfalls auf der Homepage des Vereins und unter der vorbenannten Internet-Adresse und unter der Rubrik „Mitglieder" abgerufen werden.

Diskussion und Abstimmung

7. Verschiedenes

8. Schlusswort und Beendigung der außerordentlichen Mitgliederversammlung.


Alle notwendigen Dokumente und Informationen sind unten als Download abrufbar:

  • Protokoll Präsidium 18.05.2021 - Beschluss AOMV
  • Protokoll Aufsichtsrat 19.05.2021 - Beschluss AOMV
  • Satzungsentwurf des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. (erarbeitet durch die Satzungskommission)
  • Entwurf Beitragsordnung ab 01.07.2021
  • Informationen zur Beitragsordnung


Das Präsidium bittet die Mitglieder um Verständnis, dass die außerordentliche Mitgliederversammlung nur durchgeführt werden kann, sofern die aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Durchführung einer Mitgliederversammlung im Freien zulassen. Das Präsidium hofft auf eine Reduzierung des Inzidenzwertes bis Ende Juni 2021. Andernfalls muss die Mitgliederversammlung verschoben werden.

Downloads

21.05.2021 \ FC RWE e.V.