„Lebenslange Mitgliedschaft Oliver Bornemann“
Der Vereinsvorstand zeigt sich über die Beendigung der arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten mit Herrn Oliver Bornemann erleichtert.
Zum Hintergrund:
Der vormalige Insolvenzverwalter Reinhardt hatte Herrn Bornemann im Jahr 2018 als Sportmanager eingestellt. Anlässlich der öffentlichen Vorstellung wurde der interessierten Öffentlichkeit mitgeteilt, dass Herr Bornemann keine feste Vergütung erhält, sondern lediglich auf Honorarbasis tätig ist. Anders als der Öffentlichkeit vermittelt, wurde Herr Bornemann jedoch als Arbeitnehmer in Vollzeit eingestellt und erhielt monatlich feste Bezüge.
Der Insolvenzverwalter Reinhard kündigte das Arbeitsverhältnis mit Herrn Oliver Bornemann im Jahr 2019 und später nochmals im Jahr 2020. Herr Bornemann griff beide Kündigungen an und verlangte sowohl vom Verein als auch von der Fußball GmbH die Nachzahlung der Vergütung und eine Weiterbeschäftigung. Hätte Herr Bornemann eine der beiden Rechtsstreitigkeiten gewonnen, wäre der Verein oder die Fußball GmbH mit einem sechsstelligen Nachzahlungsbetrag unter Fortführung des Arbeitsverhältnisses als Sportmanager konfrontiert gewesen. Im Gerichtsverfahren von Herrn Bornemann gegen den Verein, vertreten durch den Insolvenzverwalter unterbreitete das Arbeitsgericht dann einen Vergleichsvorschlag. Dieser Vergleichsvorschlag sah vor, dass der Insolvenzverwalter einen niedrigen 5-stelligen Betrag an Herrn Bornemann zahlt und wir als Verein Herrn Bornemann eine lebenslange Mitgliedschaft gewähren.
Für unseren Verein hätte ein sechsstelliger Nachzahlungsbetrag ein riesiges Loch in der Vereinskasse bedeutet, mit der zwingenden Folge der massiven Kürzung der Ausgaben für die Nachwuchsakademie. Der Vorstand stand daher im Sommer 2024 vor der schwierigen Entscheidung die Forderung des Herrn Oliver Bornemann nach einer lebenslangen Mitgliedschaft im Verein abzulehnen oder dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zuzustimmen, um das Schlimmste zu verhindern. Der Vorstand hat ausschließlich zur Vermeidung eines befürchteten Kahlschlags im Bereich der Nachwuchsakademie der lebenslangen Mitgliedschaft zugestimmt. Zugleich möchten wir an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass es sich nicht um eine Ehrenmitgliedschaft oder etwas Ähnliches handelt, sondern um eine einfache Mitgliedschaft im Verein. Da die Mitgliedschaft Teil eines gerichtlichen Vergleichs ist, ist diese nicht durch Mitgliederentscheid anfechtbar.
Vorstand des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.
17.11.2024 \ FC RWE e.V.